- überraschend anders

12. Dezember 2019

Förderung für „Projekte gesellschaftlichen Zusammenhalts“:
Wir haben uns beworben – wir sind dabei!

„Kunst ermöglicht Teilhabe, Austausch und Zusammenhalt. Kunst eröffnet neue Sichtweisen auf Themen der Gesellschaft und regt zur Diskussion an.“ So Staatssekretärin Petra Olschowski im Juli in Stuttgart. Um diese besondere Eigenschaft der Kunst und Kultureinrichtungen zu stärken, hat das Wissenschaftsministerium das Sonderprogramm „,Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ ins Leben gerufen.

Damit sollen neue, dialogorientierte und partizipative Formate auch jenseits der etablierten Kulturräume erprobt werden. Akteure aus der Amateurkunst, der freien Szene, aus den Bereichen Soziales, Schulen u.v.m. gehen dabei eine verbindliche längerfristige Kooperation ein. Im Fokus stehen die Themen gesellschaftlicher Wandel“ und „gesellschaftlicher Zusammenhalt.“

Hierfür gingen im Ministerium 60 Bewerbungen ein, von denen zehn Vorzeigeprojekte mit insgesamt einer Million Euro gefördert werden.

Auch wir vom Gospelchor Forst haben uns in Kooperation mit dem Tiyatro Dialog aus Karlsruhe für dieses Programm beworben und mit 9 anderen Institutionen den Zuschlag für unser Projekt erhalten. Zu den weiteren Gewinnern gehören unter anderem die Popakademie Baden-Württemberg und das Nationaltheater Mannheim. Wir sind also in bester Gesellschaft.

Die ausgewählten Projekte zeichnen sich durch eine neue kreative Form der Zusammenarbeit aus und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer einzigartigen Weise.

Wir sind sehr stolz, dass wir bei diesem Projekt dabei sein dürfen. Aber nicht nur wir, auch die Forster Bürger werden einbezogen. So ein Projekt kann man nur gemeinsam schaffen. In den nächsten Wochen und Monaten werden wir Sie immer wieder informieren und fordern. Freuen Sie sich und bleiben Sie neugieriq.

Sie möchten mehr zu diesem Sonderprogramm wissen? Auf der Homepage des „Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg“ finden Sie alle Einzelheiten in der Pressemitteilung Nr. 056/2019.

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